Ich helfe Ihnen einen Überblick über Ihre Schulden zu bekommen.
Sofern es möglich ist, werde ich mit Ihnen zusammen eine außergerichtliche Lösung mit den Gläubigern finden.
Sollte dies nicht möglich sein, dann helfe ich Ihnen auf dem Weg zur Privatinsolvenz. Durch das neue an EU Recht angepasste Insolvenzrecht, ist eine Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren möglich! Ich informiere Sie gerne.
Durch meine offizielle Zulassung nach § 305 Abs.1 Nr.1 InsO, übernimmt das Land Baden-Württemberg die Kosten für Sie.
Was müssen Sie tun?
- nehmen Sie Kontakt zu mir auf, per Email, Whatsapp oder per Telefon. Alle Kontaktdaten finden Sie hier auf der
Homepage.
- Vereinbaren Sie mit mir einen Termin, um in einem persönlichen Gespräch einen Überblick über Ihre aktuelle
Situation zu erhalten.
- VOR dem Termin erhalten von mir per Mail Unterlagen, die Sie gewissenhaft und so gut wie möglich ausgefüllt mitbringen müssen, gute Mitarbeit durch Sie ist Voraussetzung für einen schnellen Erfolg!